Ein Pflegeplatz im Betreuten Wohnen Aargau GmbH können sich alle leisten
Die Kosten im Betreuten Wohnen Aargau GmbH werden in drei Bereichen zusammengefasst verrechnet:
• Pensionstaxe
• Pauschale für nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen
• Pflegebedarfsstufenabhängige Tarife für Pflegeleistungen
• Medizinische Nebenleistungen
Unter der Rubrik Taxordnung, können sie sich einen Überblick über die Aufenthaltskosten schaffen.
Wir beraten Sie diesbezüglich gerne im persönlichen Gespräch.
Vergünstigungen
Die Heimleitung möchte Sie an dieser Stelle auf verschiedene Möglichkeiten von finanziellen Entlastungen aufmerksam machen. Die Möglichkeiten sind nicht für alle gleich, da in den verschiedenen Fällen entsprechende Vorraussetzungen erfüllt sein müssen.
AHV Ergänzungsleistungen
Heimbewohner können zur Finanzierung des Heimaufenthaltes eine Zusatzrente der AHV beanspruchen. Diese Ergänzungsleistung (EL) muss beim Kantonalen Sozialversicherungsamt beantragt werden. Pro Senectute stellt einen Rechner zur Verfügung, wo Sie Ihren Anspruch auf eine mögliche Ergänzungsleistung selbst berechnen können. Diese Zahlen sind allerdings nur provisorisch.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen (lässt sich direkt am Bildschirm ausfüllen): Antragsformular [496 KB]
Weitere Informationen finden Sie hier: AHV-Ergänzungsleistungen
Bezüger von Ergänzungsleistungen können die jährlichen Selbstbehalte der Krankenkassenabrechnungen und Rechnungen für Zahnarzt, Optiker und Hörgeräte an die AHV – EL Stelle zur Rückerstattung einreichen.
Hilflosenentschädigung
Für Personen, welche während mindestens einem Jahr in den BESA Stufen 3 und 4 eingestuft sind, besteht die Möglichkeit, bei der AHV-Stelle ihres Wohnkantons einen Antrag auf Hilflosenentschädigung einzureichen. Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig. Genauere Informtionen zur Hilflosenentschädigung erhalten Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Kanton Schaffhausen hier beim Sozialversicherungsamt. Da das Formular beim Ausfüllen Schwierigkeiten bereiten kann, ist unsere Leiterin Betreuung und Pflege, Egli Jennifer und Institutionsleitung Knecht Rahelgerne bereit, Ihnen dabei behilflich zu sein.
Steuern
Im Kanton Aargau besteht die Möglichkeit für Heimbewohner, die Pflegeleistungen ab BESA-Stufe 2, einen Teil der Kosten als zusätzliche Abzüge bei der Ziffer 23.1: Krankheits- und Unfall- und Invaliditätskosten, geltend zu machen. Die Wegleitung zur Steuerklärung ist genau zu beachten.
Radio- & Fernsehen
Alle Heimbewohner die EL (Ergänzungsleistungen) beziehen oder bei den Pflegeleistungen in BESA – Stufe 5 eingestuft sind, müssen keine TV- und Radiogebühren bezahlen. Ein Gesuch um Erlass der Radio und TV Gebühren ist bei der BILLAG in Fribourg einzureichen. Aus dem Originaltext der Billag:
"Personen, die zusätzlich zu ihrer AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes erhalten, werden auf schriftliches Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen danach keine Empfangsgebühren mehr bezahlen.
Das Gesuch reichen Sie am besten bereits dann bei uns ein, wenn Sie den Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Sobald Sie von der Ausgleichskasse die Verfügung für die Ergänzungsleistungen erhalten haben, schicken Sie uns eine Kopie davon. Die Kopie ist als Beleg nötig, damit Billag die Gebührenbefreiung vornehmen kann."
Bitte benutzen Sie für Ihr Gesuch an Billag das offizielle Formular.
Weitere Informationen: BILLAG